ProLeak Team
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Wasserschaden: die ersten 30 Minuten — Strom, Wasser, Dokumentation
Die Elektrik steht an erster Stelle, weil Wasser auf dem Boden in Verbindung mit Steckdosen, Verlängerungskabeln oder Elektrogeräten lebensgefährlich ist — das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät ausdrücklich, an die Stromschlaggefahr zu denken und den Strom gegebenenfalls komplett auszuschalten.
Warum steht die Elektrik vor allem anderen?
Betreten Sie einen unter Wasser stehenden Raum nicht, bevor der Strom abgeschaltet ist. Das gilt besonders für Keller, in denen Verteilung, Waschmaschine und Trockner häufig auf Bodenniveau angeschlossen sind.
Schalten Sie den betroffenen Stromkreis am Sicherungskasten ab, wenn dieser trocken und sicher erreichbar ist. Ist der Sicherungskasten selbst nass oder nur durch das Wasser erreichbar, rufen Sie den Netzbetreiber oder die Feuerwehr und betreten den Bereich nicht.
Das Bundesamt warnt zusätzlich davor, sich bei einlaufendem Wasser im Keller aufzuhalten. Ein Raum, der sich füllt, ist kein Ort für Rettungsversuche an Gegenständen.
In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
Die sichere Reihenfolge lautet: Personen in Sicherheit bringen, Strom abschalten, Hauptabsperrhahn schließen, Nachbarn informieren, dokumentieren und erst danach mit dem Aufräumen beginnen.
Jeder Schritt hat einen Grund. Der Strom kommt zuerst, weil er lebensgefährlich ist; das Wasser kommt danach, weil es den Schaden vergrößert; die Dokumentation kommt vor dem Aufräumen, weil sie sich später nicht nachholen lässt.
Halten Sie sich an diese Reihenfolge auch dann, wenn der Impuls ein anderer ist. Der stärkste Impuls im Schadenfall ist, sofort Wasser aufzuwischen — und genau das ist der Schritt, der warten kann.
- Schritt 1: Alle Personen und Haustiere aus dem betroffenen Bereich bringen
- Schritt 2: Strom abschalten — betroffenen Stromkreis oder Hauptschalter, bevor Sie das Wasser betreten
- Schritt 3: Bei nassem oder unerreichbarem Sicherungskasten den Raum nicht betreten und Netzbetreiber oder Feuerwehr rufen
- Schritt 4: Hauptabsperrhahn der Wohnung oder des Hauses schließen, bei unklarer Lage zusätzlich die Etagenabsperrung
- Schritt 5: Kommt das Wasser von oben, sofort in der darüberliegenden Wohnung klingeln und dort absperren lassen
- Schritt 6: Fotos und ein kurzes Video vom unveränderten Zustand aufnehmen, mit Blick auf Boden, Wände, Decke und betroffene Gegenstände
- Schritt 7: Zählerstand ablesen und mit Uhrzeit notieren
- Schritt 8: Erst jetzt Wasser aufnehmen und bewegliche Gegenstände aus dem Bereich räumen
- Schritt 9: Nichts entsorgen — beschädigte Sachen für die Besichtigung aufbewahren
- Schritt 10: Schaden unverzüglich der Versicherung melden und die Schadennummer notieren
Wo sitzt der Hauptabsperrhahn und was tun, wenn er klemmt?
Der Hauptabsperrhahn sitzt in der Regel unmittelbar vor oder hinter dem Wasserzähler im Keller, im Hausanschlussraum oder in der Wohnung im Bad- oder Küchenschacht, und er ist im Schadenfall sofort zu schließen.
Das Institut für Schadenverhütung nennt genau diesen Schritt als erste Maßnahme im Schadenfall. Er begrenzt die austretende Menge auf den Inhalt der bereits gefüllten Leitung. Wie dringlich das ist, zeigt eine Zahl aus dem Merkblatt zu Eckventilen: Bei einem abgebrochenen Ventil treten mehr als 1.000 Liter je Stunde aus.
Klemmt das Ventil, wenden Sie keine Gewalt an. Ein abgerissener Ventilkopf verwandelt eine Leckage in einen offenen Wasseraustritt, den Sie nicht mehr stoppen können.
Suchen Sie stattdessen die nächstgelegene Absperrung in Fließrichtung — Etagenventil, Strangabsperrung oder Eckventil am betroffenen Gerät. Führt nichts davon zum Ziel, informieren Sie den Wasserversorger über die Hausanschlussabsperrung.
Was müssen Sie dokumentieren, bevor Sie aufräumen?
Dokumentiert werden der unveränderte Zustand des Schadens, die betroffenen Gegenstände, die Austrittsstelle sowie Datum und Uhrzeit — später lässt sich der Ausgangszustand nicht mehr rekonstruieren.
Fotografieren Sie von weit nach nah: erst der ganze Raum mit erkennbarem Zusammenhang, dann die einzelnen Schadenstellen, zuletzt Details wie durchweichte Sockelleisten und aufquellende Möbelkanten.
Ein kurzes Video mit gesprochenem Kommentar ist zusätzlich hilfreich. Es hält Reihenfolge und Uhrzeit fest, ohne dass Sie im Moment des Schadens Notizen machen müssen.
Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf, bis die Regulierung geklärt ist. Wer vorschnell entsorgt, verliert den Nachweis über Umfang und Wert.
| Zeitfenster | Handlung | Grund |
|---|---|---|
| 0 bis 2 Minuten | Personen aus dem Bereich bringen, Strom abschalten | Stromschlaggefahr bei stehendem Wasser |
| 2 bis 5 Minuten | Hauptabsperrhahn schließen | Begrenzt die austretende Wassermenge |
| 5 bis 10 Minuten | Nachbarwohnung oder Hausverwaltung informieren | Die Ursache liegt häufig außerhalb der eigenen Wohnung |
| 10 bis 20 Minuten | Fotos, Video und Zählerstand mit Uhrzeit festhalten | Der Zustand ist später nicht rekonstruierbar |
| 20 bis 30 Minuten | Wasser aufnehmen, bewegliche Sachen bergen | Verkürzt die Einwirkzeit auf Bauteile und Inventar |
| nach 30 Minuten | Versicherung melden, Fachbetrieb beauftragen | Anzeigepflicht und Beginn der Trocknung |
Wann und wie melden Sie den Schaden?
Der Schaden ist unverzüglich zu melden, denn zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört nach Darstellung der Verbraucherzentrale, jeden Schaden sofort anzuzeigen und ihn so gering wie möglich zu halten.
Melden Sie zuerst telefonisch und reichen Sie Fotos und Beschreibung anschließend schriftlich nach. Notieren Sie die Schadennummer, weil sich jede spätere Rechnung darauf bezieht.
Beauftragen Sie keine umfangreiche Sanierung, bevor der Umfang abgestimmt ist. Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung wie Absperren, Wasseraufnahme und der Beginn der Trocknung sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Was sollten Sie in den ersten 30 Minuten unbedingt lassen?
Unterlassen Sie alles, was Sie gefährdet oder Spuren vernichtet — also das Betreten stehenden Wassers vor dem Abschalten des Stroms, den Einsatz von Elektrogeräten im nassen Bereich und das Entsorgen beschädigter Sachen.
Ein häufiger Fehler ist der Nasssauger, der aus einer Steckdose im betroffenen Raum betrieben wird. Er löst genau die Gefahr aus, die zuvor durch das Abschalten vermieden wurde.
Ebenso wenig sinnvoll ist sofortiges Aufstemmen auf Verdacht. Die Suche nach der Austrittsstelle gehört zur Ortung und beginnt mit Messungen, nicht mit dem Meißel.
- Nicht in stehendes Wasser treten, solange der Strom nicht abgeschaltet ist
- Keine Elektrogeräte im nassen Bereich anschließen oder betreiben
- Sich nicht in einem volllaufenden Keller aufhalten
- Nichts entsorgen und nichts reparieren, bevor der Zustand dokumentiert ist
- Kein Bauteil auf Verdacht aufstemmen
- Den Hauptabsperrhahn nicht mit Werkzeug und Gewalt bewegen
- Die Meldung an die Versicherung nicht auf den nächsten Werktag verschieben
Häufige Fragen
- Was mache ich zuerst — Wasser abstellen oder Strom abschalten?
- Zuerst den Strom. Stehendes Wasser in Verbindung mit Elektroinstallationen ist unmittelbar lebensgefährlich, während die zusätzliche Wassermenge in diesen Sekunden den Schaden nur geringfügig vergrößert.
- Darf ich das Wasser aufwischen, bevor ich fotografiere?
- Besser nicht. Der Umfang des Schadens lässt sich nach dem Aufwischen nicht mehr belegen; die Dokumentation kostet nur wenige Minuten und geht dem Aufräumen voraus.
- Wer bezahlt die Trocknung, wenn der Verursacher noch unklar ist?
- Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung sind unabhängig von der späteren Klärung geboten. Die Kostenverteilung wird anschließend zwischen Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung geregelt.
- Muss ich sofort einen Fachbetrieb rufen?
- Für Trocknung und Ortung ja, weil die Einwirkzeit über den Schadenumfang entscheidet. Für Reparatur und Wiederaufbau ist dagegen die Abstimmung mit dem Versicherer sinnvoll.
Quellen
- [1]Was tun bei Hochwasser? Hinweise zu Stromschlaggefahr, Sicherungen und KellerBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- [2]Prävention gegen Leitungswasserschäden — Maßnahmen im SchadenfallInstitut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS)
- [3]IFS-Merkblatt: Leitungswasserschäden durch EckventileInstitut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS)
- [4]Wohngebäudeversicherung — Obliegenheiten im SchadenfallVerbraucherzentrale